Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SkiCrew
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung "SkiCrew" (im Folgenden "SkiCrew" oder "Dienst") durch die GE Ventures FlexCo (im Folgenden "Anbieter") gegenüber ihren unternehmerischen Kundinnen und Kunden. SkiCrew ist eine mandantenfähige Web-Anwendung zur Unterstützung des Personalmanagements (HR-Lebenszyklus) von Saison-Skilehrerinnen und -Skilehrern einer Skischule, von der Bewerbung über Einstellung, Onboarding/Einweisung, Material- und Unterkunftsverwaltung bis zum Status "einsatzbereit". SkiCrew umfasst keine Gäste- oder Kursverwaltung.
Stand: Juni 2026
Vorlage. Dieser Text ist ein unverbindliches Muster. Vor Veröffentlichung bitte die in eckigen Klammern markierten Platzhalter ausfüllen und den Inhalt rechtlich prüfen lassen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragspartner und Anbieter des Dienstes ist die GE Ventures FlexCo, eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) nach dem österreichischen Flexible-Kapitalgesellschaft-Gesetz (FlexKapGG), mit Sitz in Österreich. Die vollständigen Stammdaten des Anbieters lauten:
- Firmenwortlaut
- GE Ventures FlexCo
- Rechtsform
- Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) nach dem FlexKapGG
- Anschrift
- [Straße Nr., PLZ Ort]
- Firmenbuchnummer
- [FN xxxxxx x]
- Firmenbuchgericht
- [zuständiges Firmenbuchgericht]
- UID-Nummer
- [ATU xxxxxxxx]
- [office@...]
- Telefon
- [+43 ...]
- Vertretungsbefugte Person
- [Name der Geschäftsführung]
- Kammerzugehörigkeit / Fachgruppe
- [Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Fachgruppe / Berufsgruppe - noch festzulegen]
- Anwendbare Gewerbeordnung
- [Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) idgF - konkrete Gewerbeberechtigung noch festzulegen]
- GISA-Zahl
- [GISA-Zahl xxxxxxxx]
- Aufsichts- / Gewerbebehörde
- [zuständige Bezirksverwaltungsbehörde / Aufsichtsbehörde]
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung von SkiCrew, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossen werden, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
Soweit dieser Stammdatenblock zugleich der Anbieterkennzeichnung nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) dient, gelten die vorstehenden Angaben (einschließlich Kammerzugehörigkeit, anwendbarer Gewerbeordnung, GISA-Zahl und zuständiger Aufsichts-/Gewerbebehörde) als Informationen im Sinne des § 5 ECG. Wird ein gesondertes Impressum geführt, erfolgt die vollständige Anbieterkennzeichnung nach § 5 ECG dort; in diesem Fall sind die dortigen Angaben maßgeblich.
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB), also an Personen, die ein Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 UGB betreiben, insbesondere an Skischul-Betriebe. Ein Vertragsabschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ausgeschlossen; die Bestimmungen des KSchG finden keine Anwendung. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Änderungen richten sich nach Abschnitt 9.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt dem Kunden SkiCrew als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software wird auf einer vom Anbieter beauftragten Infrastruktur betrieben; eine Überlassung der Software zur dauerhaften Installation beim Kunden (Kauf oder Werklieferung) ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf den Dienst im vertraglich vereinbarten Umfang zuzugreifen und ihn bestimmungsgemäß zu nutzen.
Der Funktionsumfang von SkiCrew umfasst die Unterstützung des Personalmanagements von Saison-Skilehrerinnen und -Skilehrern entlang des HR-Lebenszyklus, insbesondere:
- Recruiting und Verwaltung von Bewerbungen,
- Einstellung und Vertragsanbahnung,
- Onboarding und Einweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Verwaltung von Material und Ausrüstung,
- Verwaltung von Unterkünften,
- Abbildung des Status bis zur Einsatzbereitschaft ('einsatzbereit').
SkiCrew ist mandantenfähig ausgestaltet; die Daten verschiedener Kunden werden logisch voneinander getrennt. Eine Gäste- oder Kursverwaltung ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Dienstes.
Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die jeweils zum Vertragsabschluss aktuelle Funktionsbeschreibung. Der Anbieter ist berechtigt, SkiCrew weiterzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Hauptleistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird; im Übrigen gilt Abschnitt 9.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes nach dem jeweiligen Stand der Technik, jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote (Service Level) wird nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart wurde. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen im Internet, höhere Gewalt oder Störungen bei vom Anbieter eingesetzten Dritten.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Wartung, Pflege, Aktualisierung und Sicherstellung des Betriebs erforderliche Maßnahmen durchzuführen und den Dienst hierfür vorübergehend zu unterbrechen (Wartungsfenster). Planbare Wartungsarbeiten wird der Anbieter, soweit zumutbar, in nutzungsschwache Zeiten legen und dem Kunden mit angemessener Vorankündigung mitteilen. Dringende Maßnahmen, insbesondere zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, kann der Anbieter jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vornehmen.
3. Registrierung, Konto und Zugangsdaten
Die Nutzung von SkiCrew setzt die Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Konto und zu den von ihm angelegten Nutzerzugängen geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Passwörter sind sicher zu wählen und bei Verdacht auf Kenntnisnahme durch Dritte unverzüglich zu ändern.
Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er weist nach, dass die Nutzung nicht von ihm zu vertreten ist. Den Verdacht eines Missbrauchs oder eines unbefugten Zugriffs hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
Die Authentifizierung erfolgt über das Authentifizierungsverfahren des eingesetzten Infrastrukturanbieters (Supabase Auth). Der Anbieter ist berechtigt, das Authentifizierungsverfahren aus Sicherheits- oder Betriebsgründen anzupassen.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingerichteten Nutzerinnen und Nutzer die Bestimmungen dieser AGB einhalten. Handlungen der dem Kunden zuzurechnenden Nutzerinnen und Nutzer werden dem Kunden wie eigenes Handeln zugerechnet.
4. Pflichten und Verantwortung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, SkiCrew ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB sowie zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken zu nutzen. Eine rechtswidrige, missbräuchliche oder die Betriebssicherheit gefährdende Nutzung ist untersagt.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte und Daten, die er und die ihm zuzurechnenden Nutzerinnen und Nutzer in SkiCrew eingeben, hochladen oder verarbeiten lassen. Dies umfasst insbesondere die personenbezogenen Daten von Bewerberinnen, Bewerbern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Skilehrerinnen und Skilehrer).
Hinsichtlich der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:
- für jede Verarbeitung eine taugliche Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO (sowie gegebenenfalls Art. 9 DSGVO) vorliegt und im Beschäftigungskontext die anwendbaren arbeits- und beschäftigtendatenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 88 DSGVO in Verbindung mit dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), eingehalten werden; § 11 Datenschutzgesetz (DSG) verweist insoweit lediglich auf diese Bestimmungen und lässt die Befugnisse des Betriebsrats unberührt,
- er den betroffenen Personen die nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO erforderlichen Informationen erteilt und seine Informations- sowie sonstigen Betroffenenpflichten erfüllt,
- die in SkiCrew eingegebenen Daten richtig, erforderlich und nicht übermäßig sind (Grundsatz der Datenminimierung), und
- keine Rechte Dritter durch die Eingabe und Verarbeitung der Daten verletzt werden.
Der Kunde hält den Anbieter von Ansprüchen Dritter, einschließlich betroffener Personen und Behörden, schad- und klaglos, die darauf beruhen, dass der Kunde seine vorstehenden Pflichten verletzt oder Daten rechtswidrig in SkiCrew eingegeben oder verarbeitet hat. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den geltend gemachten Verstoß selbst zu vertreten hat.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung von SkiCrew personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO, der Kunde bleibt Verantwortlicher. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung, insbesondere Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und Daten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, werden in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geregelt. Dieser ist diesen AGB beigefügt bzw. wird im Rahmen des Vertragsabschlusses gesondert geschlossen und geht diesen AGB im Konfliktfall hinsichtlich der Auftragsverarbeitung vor.
Der Anbieter setzt zur Erbringung des Dienstes technische Auftragsverarbeiter (Sub-Auftragsverarbeiter) innerhalb der Europäischen Union ein, insbesondere:
- Hosting/Bereitstellung der Anwendung über Vercel in einer EU-Region,
- Datenbank, Authentifizierung und Speicher über Supabase (PostgreSQL, Region Frankfurt am Main / EU).
Die personenbezogenen Daten verbleiben grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union; eine Übermittlung in Drittländer ist nicht vorgesehen. Die nähere Ausgestaltung der Einbindung von Sub-Auftragsverarbeitern, einschließlich der Genehmigung und der Information über Änderungen, richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter, insbesondere zu Daten, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist (etwa Vertrags- und Abrechnungsdaten), enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
6. Entgelte und Zahlung
Die Nutzung von SkiCrew ist entgeltlich. Höhe, Berechnungsweise und Fälligkeit der Entgelte richten sich nach dem zum Vertragsabschluss gültigen Preismodell bzw. der individuellen Vereinbarung. [Platzhalter - Preismodell noch offen: z. B. Abonnement je Abrechnungszeitraum, Staffelung nach Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer oder verwalteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.]
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Entgelte als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Die Rechnungslegung und Zahlung erfolgt im vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus. Rechnungen sind, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart ist, innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der zwischen Unternehmern gesetzlich vorgesehenen Höhe gemäß § 456 UGB sowie den Ersatz der notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungskosten zu verlangen. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in erheblichem Verzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang zum Dienst vorübergehend zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte für künftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Eine Anpassung der Entgelte richtet sich ausschließlich nach dem Verfahren des Abschnitts 9; insbesondere gelten die dort vorgesehenen Mitteilungs- und Fristregelungen sowie die dortige Beschränkung von Zustimmungsfiktionen. Eine Entgeltanpassung gilt nicht für den bereits abgerechneten und bezahlten laufenden Abrechnungszeitraum. Eine den Kunden nachteilig treffende Entgelterhöhung wird nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung wirksam; verweigert der Kunde die Zustimmung, gilt das Kündigungsrecht nach Abschnitt 9.
7. Vertragsdauer, Kündigung, Datenexport und Datenlöschung
Der Vertrag wird, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und läuft, bis er von einer der Vertragsparteien wirksam beendet wird. Die Mindestvertragslaufzeit und der Abrechnungszeitraum richten sich nach der individuellen Vereinbarung. [Platzhalter - Laufzeit- und Kündigungsmodalitäten noch offen.]
Sofern keine abweichende Frist vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von [Frist] zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt oder schwerwiegend bzw. wiederholt gegen seine Pflichten aus diesen AGB verstößt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
Vor wirksamer Beendigung des Vertrages kann der Kunde die von ihm eingegebenen Daten auf Anfrage beim Anbieter in einem gängigen, maschinenlesbaren Format ausleiten lassen. Der Anbieter räumt dem Kunden hierfür nach Vertragsende eine angemessene Frist von [30] Tagen ein, innerhalb derer ein Datenexport noch angefordert werden kann, sofern dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen.
Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen. Die Einzelheiten der Rückgabe und Löschung richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
8. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter gewährleistet, dass SkiCrew während der Vertragsdauer im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich zur vertragsgemäßen Nutzung eignet. Da der Dienst laufend weiterentwickelt und im Internet bereitgestellt wird, stellen unerhebliche Abweichungen sowie kurzfristige, branchenübliche Störungen keinen Mangel dar. Eine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs wird nicht übernommen.
Da es sich bei der SaaS-Bereitstellung um ein Dauerschuldverhältnis handelt, gelten für die Gewährleistung folgende Konkretisierungen: Der Kunde hat erkennbare Mängel nach § 377 UGB unverzüglich nach Entdeckung zu rügen; unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt der Dienst insoweit als genehmigt. Im Gewährleistungsfall leistet der Anbieter zunächst Gewähr durch Verbesserung (Fehlerbehebung) innerhalb angemessener Frist, insbesondere durch Bereitstellung einer fehlerbereinigten oder aktualisierten Version oder durch eine zumutbare Umgehungslösung. Ein Austausch (Bereitstellung einer mangelfreien Fassung) tritt an die Stelle der Verbesserung, soweit die Verbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung besteht nach Maßgabe der § 932 ABGB erst, wenn Verbesserung und Austausch fehlschlagen, unmöglich oder für den Anbieter mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sind. Die Gewährleistungsregeln des UGB bleiben im Übrigen unberührt.
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen werden so ausgelegt und angewendet, dass sie der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs. 3 ABGB standhalten und den Kunden nicht gröblich benachteiligen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; der Ersatz reiner Vermögensschäden sowie entgangenen Gewinns bei leichter Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherung, insbesondere regelmäßige Backups im Rahmen der eingesetzten Infrastruktur. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, die von ihm eingegebenen Daten in regelmäßigen Abständen (Datenexport auf Anfrage beim Anbieter) zu sichern und außerhalb des Dienstes vorzuhalten. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, in dem die Daten auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären.
9. Änderungen der AGB und der Leistung
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB sowie den Funktions- und Leistungsumfang von SkiCrew mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen, etwa aufgrund einer Änderung der Rechtslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, der eingesetzten Technologie oder zur Anpassung an eine Weiterentwicklung des Dienstes, erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Bei Änderungen, die unwesentlich sind und den Kunden nicht nachteilig betreffen (etwa redaktionelle Klarstellungen, rein technische Anpassungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs), werden dem Kunden die Änderungen mindestens [sechs] Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer solchen Änderung nicht innerhalb von [sechs] Wochen ab Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Genehmigungsfolge sowie auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert und deutlich hervorgehoben hinweisen. Eine Zustimmungsfiktion durch bloßes Schweigen tritt nur für derartige unwesentliche, für den Kunden nicht nachteilige Änderungen ein.
Änderungen, die wesentliche Leistungsinhalte oder die Entgelte betreffen oder den Kunden in sonstiger Weise nachteilig betreffen, werden nicht durch Schweigen, sondern nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Der Anbieter teilt solche Änderungen mindestens [sechs] Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mit und holt die ausdrückliche Zustimmung des Kunden ein.
Stimmt der Kunde einer wesentlichen oder für ihn nachteiligen Änderung der Entgelte oder Leistungsinhalte nicht ausdrücklich zu oder widerspricht er einer unwesentlichen Änderung fristgerecht, so ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen Bedingungen fort. Eine fehlende ausdrückliche Zustimmung zu einer wesentlichen Änderung führt nicht zu deren Geltung, sondern berechtigt den Anbieter lediglich zur außerordentlichen Kündigung nach diesem Absatz.
Hinweis: Zustimmungsfiktionen unterliegen auch im unternehmerischen Verkehr der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs. 3 ABGB. Die vorstehenden Klauseln sollten vor produktivem Einsatz anwaltlich geprüft werden; sie sind darauf ausgelegt, überraschende oder nachteilige Änderungen von der Fiktion auszunehmen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG).
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht vereinbart [Platzhalter - Sitzgericht]. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw., soweit in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen, der Textform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Form-Erfordernis selbst. Der Textform genügt insbesondere die Kommunikation per E-Mail.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (insbesondere Auftragsverarbeiter) heranzuziehen.